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Lauterbachs Cannabis-Gesetz: Ein Schritt vorwärts oder ein Sprung zurück?

Die strengen Grenzen des neuen Gesetzes könnten seine Ziele verfehlen
Die jüngsten Entwicklungen im deutschen Gesundheitsministerium haben die Cannabis-Gemeinde aufhorchen lassen. Ein neuer Gesetzentwurf zur Regulierung von Cannabis wurde vorgelegt, der jedoch strengere Grenzen setzt, als viele erwartet hatten.
Ein restriktiver Ansatz
Der Gesetzentwurf, der vom Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellt wurde, sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den privaten Gebrauch anbauen dürfen. Dies ist zwar eine deutliche Liberalisierung im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage, aber es ist weit entfernt von der vollständigen Legalisierung, die viele erhofft hatten.
Die Obergrenze in Frage gestellt
Die Obergrenze von 25 Gramm und drei Pflanzen wirft Fragen auf. Im Vergleich zu legalen Drogen wie Alkohol und Tabak, die jährlich für den Tod von rund 200.000 Menschen in Deutschland verantwortlich sind, erscheint diese Grenze absurd. Es ist legal, seinen Keller mit Whiskey oder Wein zu füllen, aber mehr als 25 Gramm Cannabis zu besitzen, soll eine Straftat sein.
Gesundheitsschutz als Argument für die Legalisierung
Cannabis kann, wie alle Drogen, schädlich sein. Langfristiger Konsum kann insbesondere bei bestimmten Risikogruppen zu Depressionen und Psychosen führen. Dennoch ist gerade der Gesundheitsschutz ein zentrales Argument für eine Legalisierung. Auf dem Schwarzmarkt ist der THC-Gehalt unbekannt und giftige Verunreinigungen können zu einem deutlich schädlicheren Konsum führen.
Die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt
Sollte sich das Gesundheitsministerium mit seinem Entwurf durchsetzen, ist es unwahrscheinlich, dass das Ziel, den Schwarzmarkt entschieden zurückzudrängen, erreicht wird. Lauterbachs Ministerium will nur die Abgabe von Marihuana oder Haschisch in Reinform erlauben. Edibles und Extrakte, die weniger gesundheitsschädlich sind, sollen verboten bleiben.
Unsinnige Abstandsgrenzen
Im Entwurf des Cannabisgesetzes sind auch vorgesehene Abstandsgrenzen vorgesehen. Der öffentliche Konsum von Cannabis soll in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und Sportstätten sowie in Fußgängerzonen verboten sein. Diese Regelung ist nicht nur unsinnig, sondern auch verfassungsrechtlich umstritten.
Strafen und Ordnungswidrigkeiten
Der Gesetzentwurf bringt eine Vielzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen mit sich. Wer privat angebautes Cannabis sowie Samen und Stecklinge der Pflanzen nicht durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff von Dritten schützt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Die Berichterstatter Innen der Ampel-Fraktionen, Carmen Wegge (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Kristine Lütke (FDP), haben selbst progressiv Vorstellungen als Minister Lauterbach und seine Fachleute. Sie plädieren für deutlich höhere Besitz Grenzen und die erlaubte Abgabe von Edibles. Es bleibt zu hoffen, dass die Fraktionen den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch entscheidend verändern werden.
Quelle
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