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Jetzt ist es erlaubt, 9,9 Gramm Cannabis zu besitzen und mit sich zu führen – und es zu behalten

Das Bundesgericht hat einen neuen Entscheid zu Cannabis veröffentlicht. Seit rund sechs Jahren ist der Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum straffrei. Doch bisher nahm die Polizei auch Kleinmengen ab. Das ist jetzt vorbei, und die Frage kommt auf: Was bedeutet das für Luzern?
Besitz von Cannabis bis zu 10 Gramm ist jetzt straffrei
Wer künftig mit 9,9 Gramm Cannabis am Luzerner Alpenquai spaziert und von der Polizei kontrolliert wird, darf das Gras behalten. Das ist die Folge eines Entscheids des Bundesgerichts von Ende Juli. Erstritten wurde das von einem Mann, dem Grenzbeamte am St. Galler Bahnhof St. Margrethen einige Gramm Haschisch und Marihuana weggenommen hatten. Der Mann zog das Urteil bis nach Lausanne – und erhielt Recht. Die neue Regelung basiert auf einem Entscheid aus dem Jahr 2017. Damals beschloss das Bundesgericht, dass der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei bleibt. «Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts ergänzt, dass die Polizei diese Kleinmengen nicht einziehen und vernichten darf», erklärt Facia Marta Gamez, Projektleiterin beim Fachverband Sucht auf Anfrage. Auch der Kanton Luzern wird sich danach richten. «Die Vorgaben vom Bundesgericht werden nun von der Staatsanwaltschaft und der Polizei umgesetzt», bestätigt Daniel Graf von der Kommunikation des Justiz- und Sicherheitsdepartements Luzern.
Auswirkungen auf die Polizeiarbeit und den Handel
Die neue Regelung könnte zu einer Entlastung der Polizeiarbeit führen, da kleinere Funde von Cannabis nicht mehr eingezogen und vernichtet werden müssen. Allerdings könnte der Handel von Cannabis an bestimmten Orten zunehmen, da Verkäufer nun bis zu 10 Gramm ohne finanzielles Risiko bei sich tragen können. Bisher mussten sie damit rechnen, dass ihnen die Polizei diese Menge abnimmt. Im vergangenen Jahr hat die Luzerner Polizei insgesamt rund 135 Kilogramm Cannabis sichergestellt, wobei es sich in den meisten Fällen um Marihuana handelte. Es bleibt jedoch unklar, ob die neue Regelung tatsächlich zu einer Entlastung der Polizeiarbeit führen wird.
Forderung nach einer umfassenden Neuregulierung
Der Fachverband Sucht und der Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern begrüßen den Entscheid des Bundesgerichts als kleinen Schritt in die richtige Richtung. Sie fordern jedoch eine umfassende Neuregulierung, die den Konsum, Anbau und Handel von Cannabis für Erwachsene legalisiert. Eine streng regulierte Marktstruktur könne die Gesundheit der Konsumenten besser schützen. Es gibt bereits Bestrebungen in diese Richtung, wie beispielsweise Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis unter wissenschaftlicher Begleitung.
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