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WHO: Neubewertung der Cannabis-Gefährlichkeit

Das Cannabis-Expertenkomitee der WHO (World Health Organisation) ist bereits zum 41. Mal in Genf zusammen gekommen, um diesmal über eine Neubewertung der Risiken und Chance von Cannabis zu abzustimmen. Basis für diese Sitzung war die Diskussion im Rahmen der vorangegangenen Runde. Der entsprechende
Bericht der Drogenkommission ist hier nachzulesen
.
Ist THC gefährlich?
Hauptbestandteil der neuen Empfehlungen im Umgang mit Cannabinoiden ist die Entfernung der Substanz Tetrahydrocannabinol aus den mittlerweile stark veralteten Konventionen aus dem Jahr 1971, wo psychotrope Substanzen wie THC gelistet sind. Im damals verabschiedeten Einheitsabkommen werden Drogen in 4 verschiedene Tabellen bzw. Kategorien eingeteilt und beschränkt:
Die Beschränkungen nehmen von Tabelle I (starke Beschränkungen) bis Tabelle III (eher moderate Beschränkungen) ab. Tabelle IV (extrem starke Beschränkungen) bildet eine Teilmenge von Tabelle I und nimmt einen Sonderstatus ein.
Das ist etwas irreführend und wenig logisch, denn die Tabelle IV ist Teilmenge der Tabelle I und lässt damit keine konkrete nachvollziehbare Reihenfolge zu. Diese sieht in der Realität so aus:
von extrem restriktiv bis am wenigsten restriktiv: Tabelle IV, Tabelle I, Tabelle II, Tabelle III.
Cannabisprodukte fallen demnach derzeit noch in die Tabelle IV und sind damit als
extrem restriktiv
zu behandeln. Und genau das soll sich nun ändern. Die WHO hat nach dem Treffen der Expertenrunde vorgeschlagen, Cannabis und cannabishaltige Produkte aus der Liste ersatzlos zu streichen und in Tabelle I zu überführen. Das bekannte Therapeutikum Dronabinol befindet sich übrigens schon immer in Tabelle II. Und ist damit wenig restriktiv anzusehen und hat nach aktueller Klassifikation nur wenig bis keinen therapeutischen Nutzen hat. Da die medizinsche Wirkung aber mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen ist, soll Dronabinol nun ebenfalls in Tabelle I übergehen.
Zukunftserwartungen
Das Expertenkomitee empfiehlt Tetrahydrocannabinol (bezogen auf die sechs in Tabelle I des Übereinkommens von 1971 aufgelisteten Isomere von THC) in Tabelle I des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 einzugliedern, sofern die Empfehlung zur Eingliederung von Dronabinol in diese Tabelle I angenommen wurde.
Auch andere Substanzen sollen in Kürze nochmals geprüft werden, denn es gibt mittlerweile auch medizinische Studien, die MDMA, LSD und auch Psilocybin und eine therapeutische Wirkung nachgewiesen haben. Interessant ist in der ganzen Debatte auch der Beitrag zu diesem Anlass auf der
offiziellen Webseite der Drogenbeauftragten Marlene Mortler
, die ja bekanntermaßen vehementer Gegner einer Legalisierung ist. Weitere Quellen:
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